Als "Oldtimer" werden Feuerwehr Fahrzeuge gesehen, welche Baujahr 1982 oder älter sind.
Teilnahmeberechtigt sind Feuerwehrautos welche noch in Dienst oder bereits ausser Dienst gestellt wurden. Auf jeden Fall muss das Feuerwehrauto nachweislich als Feuerwehrauto gedient haben. Nachbauten oder Spassfahrzeuge sind nicht startberechtigt.
Wertungsklassen:
Klasse 1: Baujahr 1964 und älter
Klasse 2: Baujahr 1965 - 1982
Alle teilnehmenden Feuerwehrautos müssen sich vor Ort einer technischen Überprüfung unterziehen (kostenpflichtig). Die Überprüfung kann entfallen, wenn für das Fahrzeug ein Gutachten gemäss § 57a Abs. 4 KFG 1967 oder § 29 Strassenverkehrszulassungsverordnung-StVZO (deutsche Norm) vorgelegt wird, welches zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht Älter als ein Jahr sein darf und aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist und auch keine Mängel aufweist.